Als Zusatzliteratur zu meinem Studium im Bereich Steuerrecht fand ich das Buch sehr gut. Durch viele Beispiele und trockenen Humor des Autors findet sich ein Durchblick im Steuerdschungel. Für jeden Studenten ideal zum lernen durch die Übersichten und Zusammenfassungen. Außerdem ist das Buch schön dünn und gut zum durcharbeiten.
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Bingo - bin kein Jurist und wollte mich in die Themen Bilanz und doppelte Buchführung einlesen. Fazit: nach drei Sitzungen auf dem stillen Örtchen Bilanz plus doppelte Buchführung begriffen, nach ein paar weiteren auch die Feinheiten von Abschreibungen, Anschaffungskosten etc.
Natürlich kann dieses Buch für einen angehenden Profi keinen entsprechenden Kurs mit praktischer Anwendung und/oder vertiefende Literatur ersetzen, aber das mit Fallbeispielen gespickte Buch gibt eine sehr brauchbare Einführung. Ich für meinen Fall kann jetzt endlich Bilanzen von Kapitalgesellschaften lesen und weiß auch, woher sie kommen.
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Manch einem mag das Buch ein bisschen zu dürftig und gelegentlich nicht ganz ernsthaft vorkommen. Dem ist nur auf den ersten Blick so. Mir hat "HGB leicht gemacht" während meines Studiums zum Einstieg ins Handels- und Gesellschaftsrecht verholfen - gerade weil es wenig ins Detail geht und versucht, ein komplexes Gesetzeswerk vereinfacht darzulegen. Zum Lernen auf eine Uni-Klausur ist das Buch nicht ausreichend, aber wer es kennt, hat es leichter, in einem ausführlicheren Lehrbuch das Wichtige zu erkennen und zu vertiefen. So erfüllt auch ein besonders knapp gefasstes Lehrbuch seinen Zweck.
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Das Vermieter-Praxishandbuch aus dem Haufe-Verlag verdient wirklich eine uneingeschränkte Empfehlung. Zu praktisch allen Fragen sind topaktuelle (4. Aufl.) Erläuterungen enthalten, die auch Nichtjuristen ohne Probleme verstehen und umsetzen können.
Die beiliegende CD-ROM rundet das Buch ab; z.B. lassen sich damit Mustermietverträge einfach in die Textverarbeitung importieren und bearbeiten.
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Dieses Buch verschafft einem einen guten und vor allem schnellen Überblick über die wichtigsten Themengebiete, welche so im 2. Staatsexamen üblich sind. Selbstverständlich kann es auf gut 200 Seiten nicht das komplette Zivilrecht in Tiefe und Gänze abhandeln, jedoch dient es vornehmlich der Wiederholung und dafür ist es bestens geeignet.
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Dieses Buch verschafft einem einen guten und vor allem schnellen Überblick über die wichtigsten Themengebiete, welche so im 2. Staatsexamen üblich sind. Selbstverständlich kann es auf gut 200 Seiten nicht das komplette Zivilrecht in Tiefe und Gänze abhandeln, jedoch dient es vornehmlich der Wiederholung und dafür ist es bestens geeignet.
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Zu Zeiten, in denen ausländische Gesellschaftsformen den Wettbewerb immer mehr verschärfen, soll nun endlich das alte GmbH-Recht vom Gesetzgeber überarbeitet und modernisiert werden. Die GmbH an sich wird damit auch für Unternemer interessant, die sich bisher nicht mit dieser zuweilen etwas trägen Gesellschaftsform anfreunden konnten.
Der Autor stellt bis ins Detail die ab 2008 vorgesehenen Änderungen des GmbHG dar und gibt einen ausführlichen Ausblick auf die kommenden Veränderungen für bestehende und neugegründete GmbHen. Ebenso ausführlich werden sehr viele alternative Gesellschaftsformen dargestellt, sowie deren Grundprinzipien. Die gesamte Arbeit wird durch zahlreiche Beispiel- und Hintergrundinformationen, inklusive des neuen GmbH-Gesetzes noch informativer. ... weiter
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Der Vorrezensent merkt zu Recht zwei kleine Fehler der aktuellen Auflage an. Diese sind aber alles andere als dramatisch, zumal der Verlag auf sie hinweist. Bei § 63 wurde ein mittlerweile gestrichener Satz weiter aufgeführt. Eine manuelle Streichung beseitigt das Problem. Beim 53a fehlt zunächst ein "auf" was auch einfach ergänzt ist und ein "nicht" muss in ein "ist" verbessert werden. Mit diesen wirklich kleinen Korrekturen ist der Band dann wiederum das bekannte und bewährte Hilfsmittel, das die wichtigsten urheber- und verlagsrechtlichen Bestimmungen vereint. Von einer "Loseblattsammlung" kann daher kaum die Rede sein, da der Errata-Hinweis nach Vornahme der Korrekturen problemlos entsorgt werden kann.
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